RS Vwgh 1992/10/14 92/01/0410

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/20 92/01/0407 1

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß einem Asylwerber durch seinen Heimatstaat ein Reisepaß ausgestellt wurde, ist für sich noch kein Indiz für das Nichtvorliegen von Verfolgung (Hinweis E 29.11.1989, 89/01/0264).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010410.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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