RS Vwgh 1992/10/14 92/01/0318

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Veröffentlicht am 14.10.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ein Asylwerber hat eine relevante Verfolgung nur dann zu befürchten, wenn er schon vor seiner Ausreise aus seinem Heimatland tatsächlich verfolgt wurde, worunter auch fällt, daß er von den staatlichen Behörden aus einem derartigen Grund bereits gesucht wurde und daher, objektiv gesehen, mit Verfolgungsmaßnahmen rechnen muß (der Asylwerber hat angegeben, den Volksmodjahedin - einer im Iran verbotenen politischen Organisation - angehört und Flugblätter hergestellt und verteilt zu haben).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010318.X01

Im RIS seit

14.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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