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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Die Nichtzulassung zum Studium aus weltanschaulichen und politischen Gründen ist eine Unbill, die in totalitären Staaten von allen Staatsangehörigen in gleicher Weise hingenommen werden muß (Hinweis E 8.11.1989, 89/01/0348).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010460.X02Im RIS seit
14.10.1992