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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Ein allfälliger Eingriff staatlicher Behörden des Heimatlandes in das Recht auf Versammlungsfreiheit und auf Meinungsfreiheit kann nur iVm einem in der Konvention taxativ angeführten Grund berücksichtigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010341.X02Im RIS seit
14.10.1992