RS Vwgh 1992/10/19 91/15/0017

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Veröffentlicht am 19.10.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217 Abs1;
BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Die Einhebung eines Säumniszuschlages erscheint nicht schon deshalb unbillig, weil den Abgabenschuldner an der verspäteten Entrichtung der Abgabe bzw der verspäteten Postaufgabe eines Ansuchens um Zahlungserleichterung kein Verschulden trifft und das Verschulden seiner Angestellten, seines steuerlichen Vertreters bzw der Angestellten seines steuerlichen Vertreters gering war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150017.X05

Im RIS seit

19.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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