RS Vwgh 1992/10/19 92/10/0140

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Veröffentlicht am 19.10.1992
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;

Rechtssatz

Voraussetzung für eine dem Gesetz entsprechende Interessenabwägung sind ausreichende Ermittlungen, welches Ausmaß im konkreten Fall das öffentliche Interesse an der Erhaltung der zur Rodung beantragten Fläche als Wald aufweist und in welchem Ausmaß ein öffentliches Interesse an einer anderen Verwendung der Rodungsfläche vorliegt

(Hinweis E 30.4.1992, 91/10/0156).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100140.X01

Im RIS seit

19.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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