RS Vwgh 1992/10/20 92/04/0137

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §356 Abs3 idF 1988/399;
GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;
GewO 1973 §77 Abs2;

Rechtssatz

Eine wenn sogar auch wesentliche Reduktion der Emissionen stellt keinen Umstand dar, kraft dessen von vornherein eine Gesundheitsgefährdung als ausgeschlossen anzusehen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040137.X02

Im RIS seit

30.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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