RS Vwgh 1992/10/20 92/08/0047

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §861;
ABGB §914;
AlVG 1977 §12 Abs3 lita;
ASVG §11 Abs1;
ASVG §11 Abs3 lita;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Der Ausschluß der sonst mit der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses verbundenen Rechtsfolgen (wie zB Liquidierung der Ansprüche auf Abfertigung und Urlaubsabfindung bzw Urlaubsentschädigung) läßt - ungeachtet ihrer neben anderen Umständen auch in Betracht zu ziehenden INDIZwirkung - FÜR SICH ALLEIN genommen im allgemeinen noch keine eindeutigen Schlußfolgerungen zu, ob Unterbrechung oder bloße Karenzierung vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080047.X10

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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