RS Vwgh 1992/10/21 91/02/0013

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Veröffentlicht am 21.10.1992
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Index

L67001 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Burgenland

Norm

GVG Bgld 1955 §3 Abs2 Z4;

Rechtssatz

Deshalb, weil eine wegemäßige Erschließung der bisher jeweils im alleinigen Eigentum stehenden Waldflächen nach den bestehenden Rechtsvorschriften auch über fremden Grund bewerkstelligt werden könnte, kann nicht gesagt werden, daß durch die Schaffung der Besitzgemeinschaft eröffnete Möglichkeit, diese Erschließung über Eigengrund "leichter zu bewerkstelligen", kein Interesse iSd § 3 Abs 2 Z 4 GVG Bgld begründet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991020013.X01

Im RIS seit

21.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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