RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0130

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Veröffentlicht am 22.10.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §726;
ErbStG §2 Abs1 Z1;
ErbStG §2 Abs2 Z4;

Rechtssatz

AusfzF, ob der Erhalt eines Geldbetrages seitens eines der Legatare in der Höhe des Verkaufswertes des ihm vermachten Gegenstandes (hier Persianermantel) von einem anderen Legatar anstatt dieses Gegenstandes als Abfindung für die Ausschlagung der Erbschaft zu qualifizieren ist (hier Erklärung des letzten Willens, mit der kein Erbe eingesetzt wurde; Bestimmung von Vermächtnissen an mehrere Personen; Persianermantel am Todestag der Erblasserin nicht mehr auffindbar).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160130.X03

Im RIS seit

22.10.1992

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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