RS Vwgh 1992/10/22 92/18/0300

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Veröffentlicht am 22.10.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §31 Abs2;
VStG §9 Abs2;
VwGG §33a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/20 91/19/0126 2 (hier Ablehnung der Behandlung der Beschwerde nach § 33a VwGG)

Stammrechtssatz

Die "stichprobenartige" Überwachung der Einhaltung von Weisungen des zur Vertretung nach außen Berufenen an den verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 VStG bzw den Bevollmächtigten iSd § 31 Abs 2 ASchG reicht nicht zur Darlegung eines wirksamen Kontrollsystems aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180300.X01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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