RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0103

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1992
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Index

32/06 Verkehrsteuern
57/09 Sonstiges Versicherungsrecht

Norm

ErbStG §2 Abs1 Z1;
ErbStG §2 Abs1 Z3;
VersVG §159;

Rechtssatz

Die Frage, ob der Bereicherungswille bzw die Bereicherungsabsicht des Erblassers bei Abschluß des betreffenden Lebensversicherungsvertrages fehlte oder nicht, ist keine Rechtsfrage, sondern eine Tatfrage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160103.X03

Im RIS seit

22.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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