RS Vwgh 1992/10/22 92/16/0063

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Veröffentlicht am 22.10.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §225 Abs1;
ZollG 1988 §178 Abs1;

Rechtssatz

Da der Geltendmachung der Haftung kein Leistungsgebot (in der Art eines Abgabenbescheides) an den Inhaber der haftenden Sache vorauszugehen hat, hat dieser nur die Möglichkeit, die Geltendmachung der Sachhaftung (den Beschlagnahmebescheid) anzufechten; er kann aber nicht auch gegen den Abgabenanspruch selbst Einwendungen erheben (Stoll, Bundesabgabenordnung, Handbuch, Seite 559).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992160063.X02

Im RIS seit

22.10.1992

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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