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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewStG §7 Z6;Rechtssatz
Werden in einem an eine Komplementär-GmbH gerichteten Gewerbesteuerbescheid Vergütungen iSd § 7 Z 6 GewStG hinzugerechnet, ist die GmbH & Co KG nicht zur Erhebung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid berechtigt, da die KG weder Bescheidadressat ist noch durch den Bescheid in ihren rechtlichen Interessen berührt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992130142.X01Im RIS seit
28.10.1992