RS Vwgh 1992/10/29 91/10/0070

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Veröffentlicht am 29.10.1992
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L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
NatSchG Stmk 1976 §25 Abs2;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen für die Einlösung kommt es auf Grund des Wortlautes des § 25 Abs 2 Stmk NatSchG 1976 ("Wenn eine wirtschaftliche Nutzung nicht mehr gewährleistet ist") auf den Zeitpunkt der Einlösungsentscheidung an. Ist in diesem Zeitpunkt die Erklärung der Grundstücke zum geschützten Landschaftsteil bereits ersatzlos behoben, dann mangelt es an der Anspruchsvoraussetzung für die Einlösung, denn die Tatbestandsvoraussetzung, daß eine wirtschaftliche Nutzung nicht mehr gewährleistet ist, ist nicht erfüllt.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100070.X01

Im RIS seit

29.10.1992

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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