RS Vwgh 1992/11/3 92/14/0147

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Veröffentlicht am 03.11.1992
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §49 Abs1 lita;
FinStrG §8 Abs1;
FinStrG §98 Abs3;
GmbHG §18;

Rechtssatz

Der Geschäftsführer der GmbH muß jedenfalls aus dem erstmaligen Rücklangen seitens der Bank nicht durchgeführter Überweisungen von Abgaben für die GmbH erkennen, daß eine Abgabenentrichtung im Überweisungswege in Hinkunft nicht mehr erfolgen wird. Es ist daher hinsichtlich danach liegender Abgabenfälligkeiten nicht unschlüssig, wenn die belangte Behörde die zumindest bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben bejaht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140147.X04

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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