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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Die Verweigerung des Rechtes auf Arbeit oder Wohnung, ohne daß dadurch die Lebensgrundlage entzogen wird, stellt kein geschütztes Rechtsgut im Sinne der Konvention dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010786.X01Im RIS seit
04.11.1992