RS Vwgh 1992/11/4 92/01/0487

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Veröffentlicht am 04.11.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Nicht zwingend erweist sich das Argument des Asylwerbers, wenn er ins Treffen führt, die Behörden seines Heimatlandes würden aufgrund der erforderlichen Beschaffung eines Rückreisedokumentes auf die Stellung eines Asylantrages schließen, weil auch der Verlust eines Reisedokumentes oder eine illegale, ohne ein solches Dokument vorgenommene Einreise nach Österreich die Beschaffung eines Rückreisedokumentes notwendig machen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010487.X02

Im RIS seit

04.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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