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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/01/0872Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/03/0058 B 11. April 1984 RS 1Stammrechtssatz
Im Falle der Zurückweisung der Beschwerde wegen Verspätung erübrigt sich ein Mängelbehebungsauftrag (auch zur Beibringung der Unterschrift eines Rechtsanwaltes).
Schlagworte
MängelbehebungVersäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010871.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
13.10.2010