RS Vwgh 1992/11/4 92/01/0871

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Veröffentlicht am 04.11.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/01/0872

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/03/0058 B 11. April 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Im Falle der Zurückweisung der Beschwerde wegen Verspätung erübrigt sich ein Mängelbehebungsauftrag (auch zur Beibringung der Unterschrift eines Rechtsanwaltes).

Schlagworte

MängelbehebungVersäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010871.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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