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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Der Hinweis des Asylwerbers auf eine angeblich von einer Schußverletzung durch Angehörige der Pasderan (Iran) herrührende Narbe kann die Glaubwürdigkeit seiner Angaben nicht erhöhen, weil das Vorhandensein einer Narbe für sich allein nicht den Schluß zuläßt, diese müsse auf gegen den Asylwerber gerichtete Verfolgungshandlungen zurückgeführt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010395.X02Im RIS seit
04.11.1992