Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Daß ein Asylwerber sein Heimatland in der Absicht verlassen hat, sich in einem europäischen Staat eine neue Existenz aufzubauen, würde das Vorliegen wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung in seinem Heimatland nicht ausschließen, sondern könnte durchaus eine Folge davon gewesen sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010479.X02Im RIS seit
04.11.1992