RS Vwgh 1992/11/4 92/01/0479

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Veröffentlicht am 04.11.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Daß ein Asylwerber sein Heimatland in der Absicht verlassen hat, sich in einem europäischen Staat eine neue Existenz aufzubauen, würde das Vorliegen wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung in seinem Heimatland nicht ausschließen, sondern könnte durchaus eine Folge davon gewesen sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010479.X02

Im RIS seit

04.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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