RS Vwgh 1992/11/4 92/01/0167

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Veröffentlicht am 04.11.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der Verlust des Arbeitsplatzes wegen politischer Aktivitäten ist einem Entzug der Existenzgrundlage nicht gleichzusetzen und somit keine Verfolgungsmaßnahme, da eine solche Folge nicht zwangsläufig mit dem Verlust eines Arbeitsplatzes verbunden ist (Möglichkeit der Erlangung eines anderen Arbeitsplatzes, Gelegenheitsarbeit udgl).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010167.X01

Im RIS seit

04.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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