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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Der Verlust des Arbeitsplatzes wegen politischer Aktivitäten ist einem Entzug der Existenzgrundlage nicht gleichzusetzen und somit keine Verfolgungsmaßnahme, da eine solche Folge nicht zwangsläufig mit dem Verlust eines Arbeitsplatzes verbunden ist (Möglichkeit der Erlangung eines anderen Arbeitsplatzes, Gelegenheitsarbeit udgl).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010167.X01Im RIS seit
04.11.1992