RS Vwgh 1992/11/4 92/01/0487

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Veröffentlicht am 04.11.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Für den Fall, daß sich ein Demonstrationsverbot gegen eine Volksgruppe richtet (hier: Kosovo-Albaner), läßt sich daraus eine individuelle Verfolgung eines Asylwerbers nicht ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010487.X03

Im RIS seit

04.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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