RS Vwgh 1992/11/4 92/01/0778

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Veröffentlicht am 04.11.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Mit den vor der Behörde erster Instanz vorgebrachten Behauptungen, die im wesentlichen Inhaftierung wegen Steuervergehens zum Inhalt hatten, kann ein Asylwerber keinen der in der Genfer Flüchtlingskonvention angeführten Fluchtgründe für sich ins Treffen führen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010778.X01

Im RIS seit

04.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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