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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Mit den vor der Behörde erster Instanz vorgebrachten Behauptungen, die im wesentlichen Inhaftierung wegen Steuervergehens zum Inhalt hatten, kann ein Asylwerber keinen der in der Genfer Flüchtlingskonvention angeführten Fluchtgründe für sich ins Treffen führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010778.X01Im RIS seit
04.11.1992