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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1 idF 1974/796;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/01/0271 E 29. April 1987 RS 1Stammrechtssatz
Übergriffe der militärischen Macht, etwa in Form des mehrmaligen Erscheinens von Soldaten im Haus und die Befragung unter Gewaltanwendung, denen grundsätzlich die gesamte Zivilbevölkerung des Landes ausgesetzt sein kann, können, wenn sie nicht durch in der Person des durch einen derartigen Übergriff Betroffenen gelegene Gründe im Sinne der Flüchtlingskonvention motiviert sind, nicht als Verfolgung im Sinne der Flüchtlingskonvention angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010452.X01Im RIS seit
05.11.1992Zuletzt aktualisiert am
13.10.2010