RS Vwgh 1992/11/10 92/07/0170

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Veröffentlicht am 10.11.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht

Norm

AgrBehG 1950 §7 Abs2 idF 1974/476;
AVG §73 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Hat der LAS als im Devolutionsweg zuständig gewordene sachlich in Betracht kommende Oberbehörde in erster Instanz über einen Bewilligungsantrag betreffend eine in § 7 Abs 2 (hier Z 5) AgrBehG 1951 idF 1974/476 geregelte Angelegenheit abgesprochen, so war der Instanzenzug noch nicht erschöpft, sondern der Rechtszug an den ObAS beim BMLF möglich.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Bodenreform

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992070170.X01

Im RIS seit

10.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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