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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AgrBehG 1950 §7 Abs2 idF 1974/476;Rechtssatz
Hat der LAS als im Devolutionsweg zuständig gewordene sachlich in Betracht kommende Oberbehörde in erster Instanz über einen Bewilligungsantrag betreffend eine in § 7 Abs 2 (hier Z 5) AgrBehG 1951 idF 1974/476 geregelte Angelegenheit abgesprochen, so war der Instanzenzug noch nicht erschöpft, sondern der Rechtszug an den ObAS beim BMLF möglich.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete BodenreformEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992070170.X01Im RIS seit
10.11.1992