RS Vwgh 1992/11/12 91/19/0004

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Veröffentlicht am 12.11.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §47;
AZG §26 Abs1;
KJBG 1987 §26 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Lohnkonten vermögen die gem § 26 Abs 1 Z 5 KJBG 1987 erforderlichen Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden und deren Entlohnung (§ 26 Abs 1 AZG), aus denen insbesondere die Dauer und zeitliche Lagerung der geleisteten Arbeitsstunden ersichtlich sein müssen, nicht zu ersetzen.

Schlagworte

Beweismittel Urkunden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190004.X02

Im RIS seit

12.11.1992

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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