RS Vwgh 1992/11/17 92/11/0182

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §44 Abs1;
KFG 1967 §44 Abs2 lita;

Rechtssatz

Der hinter § 44 Abs 2 lit a KFG stehende Sinn des Gesetzes liegt darin, der Behörde die Möglichkeit zu verschaffen, gegen jene Zulassungsbesitzer vorzugehen, die sich trotz bestehender Bedenken der Überprüfung ihres Fahrzeuges widersetzen. Nach § 44 Abs 1 KFG hingegen ist die Zulassung aufzuheben, wenn nicht glazubhaft gemacht wird, daß das Kfz erst nach Behebung des gesetzwidrigen Zustandes wieder auf Straßen mit öffentlichen Verkehr verwendet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110182.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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