RS Vwgh 1992/11/17 91/08/0193

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/04/10 91/15/0011 1

Stammrechtssatz

Ausschlaggebend für die Beurteilung der Beschwerdelegitimation ist - unabhängig von der Frage der Parteistellung im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren -, ob der Bf nach Lage des Falles durch den angefochtenen Bescheid - ohne Rücksicht auf dessen Gesetzmäßigkeit - in einem subjektiven Recht überhaupt verletzt sein kann (Hinweis B 4.7.1968, 1792/67, VwSlg 7387 A/1968; 30.10.1984, 84/07/0235, VwSlg 11568 A/1984).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080193.X01

Im RIS seit

15.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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