RS Vwgh 1992/11/17 92/11/0082

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §66 Abs4;
KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/11/0189

Rechtssatz

Das Wertungskriterium der seither verstrichenen Zeit iSd § 66 Abs 3 KFG kommt somit im Rahmen der Kontrollfunktion der Berufungsbehörde begrifflich nur in Ansehung der Zeit zwischen der eine bestimmte Tatsache darstellenden Straftat und der erstmaligen Entziehung der Lenkerberechtigung im jeweiligen Verfahren in Betracht.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110082.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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