RS Vwgh 1992/11/17 92/14/0150

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1972 §4 Abs5;

Rechtssatz

Es ist unerheblich, ob die von einem Abgabepflichtigen erworbenen Kenntnisse auch auf andere Art und Weise als durch eine Studienreise hätten gewonnen werden können. Die Finanzverwaltung hat nicht zu prüfen, ob die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen angemessen oder zweckmäßig sind. Im übrigen ist es ohne Bedeutung, in welcher Weise und welchem Ausmaß sich nach der Reise ein durch sie verursachter Erfolg im Betrieb des Abgabepflichtigen ergeben hat (Hinweis E 6.10.1976, 1608, 1695/76, VwSlg 5024 F/1977). Der Titel der Reise (hier "USA-West") läßt im konkreten Fall keine Schlüsse auf die Möglichkeit zu, für die betriebliche Tätigkeit verwertbare Kenntnisse zu gewinnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140150.X01

Im RIS seit

17.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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