RS Vwgh 1992/11/18 91/12/0261

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Veröffentlicht am 18.11.1992
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §38 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/12/0080 E 13. Dezember 1982 VwSlg 10922 A/1982 RS 3

Stammrechtssatz

Das wichtige dienstliche Interesse iSd § 38 Abs 2 BDG 1979, das eine Versetzung zulässig macht, ist ausschließlich nach objektiven Merkmalen und nicht danach zu beurteilen, inwieweit der Beamte diese Momente schuldhaft herbeigeführt hat (Hinweis E 2.3.1981, 3011/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120261.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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