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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
UStG 1972 §10 Abs2 Z16;Rechtssatz
Während für "Filmvorführungen" der Eindruck bewegter Bilder (Bildabfolgen), die den Eindruck von Bewegungsabläufen wiedergeben, typisch ist, steht bei "Diavorträgen" die Betrachtung unbewegter Bilder im Vordergrund. Für die Anwendbarkeit der Begünstigungsvorschrift des § 10 Abs 2 Z 16 UStG 1972 kommt es nicht auf die technisch bei der Projektion von Dias durch die Anwendung moderner Projektionstechniken erzielbare Folgegeschwindigkeit, sondern auf die typische Erscheinungsform als Filmvorführung oder Diavorführung an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991150133.X02Im RIS seit
11.07.2001