RS Vwgh 1992/11/24 92/08/0132

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Veröffentlicht am 24.11.1992
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §12;
AlVG 1977 §16 Abs1 lita;
AlVG 1977 §8;

Rechtssatz

Da eine (vorübergehende) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit dem Arbeitssuchenden weder die Arbeitsfähigkeit im Sinne des § 8 AlVG noch die Arbeitslosigkeit im Sinne des § 12 AlVG zu nehmen geeignet ist, besteht auch während des Krankenstandes (im Prinzip) Anspruch auf Notstandshilfe, der allerdings für den Fall des Bezuges von Krankengeld gemäß § 16 Abs 1 lit a AlVG ruht. Da der Anspruchsverlust im Sinne des § 10 Abs 1 AlVG weiter reicht als das (bloße) Ruhen des Anspruches, steht auch die (für den Fall des Bestehens eines Anspruches auf Krankengeld mögliche) Anwendung des § 16 AlVG der Feststellung des Anspruchsverlustes gemäß § 10 1 AlVG nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080132.X05

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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