RS Vwgh 1992/11/24 91/04/0282

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Veröffentlicht am 24.11.1992
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §103 Abs1 litb Z25;
GewO 1973 §28 Abs1;

Rechtssatz

Erfolgreicher Besuch der zweiten Klasse Berufsschule für Gasinstallateure, Wasserinstallateure und Heizungsinstallateure vermittelt nicht die erforderliche kaufmännische Ausbildung zur Erteilung der Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das Handelsgewerbe gem § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040282.X01

Im RIS seit

24.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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