RS Vwgh 1992/11/25 92/01/0827

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Veröffentlicht am 25.11.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Gibt ein Asylwerber die bei seiner ersten niederschriftlichen Befragung angeführten Mißhandlungen durch die Polizei als unter die "tauglichen Asylgründe" fallend an, kann der belangten Behörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie diese nach Ort, Zeit und Anlaß in keiner Weise konkretisierten, behaupteten Polizeiübergriffe, die nicht mit Inhaftierungen verbunden waren, nicht als Fluchtgründe im Sinne der Genfer Konvention angesehen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010827.X02

Im RIS seit

25.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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