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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Gibt ein Asylwerber die bei seiner ersten niederschriftlichen Befragung angeführten Mißhandlungen durch die Polizei als unter die "tauglichen Asylgründe" fallend an, kann der belangten Behörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie diese nach Ort, Zeit und Anlaß in keiner Weise konkretisierten, behaupteten Polizeiübergriffe, die nicht mit Inhaftierungen verbunden waren, nicht als Fluchtgründe im Sinne der Genfer Konvention angesehen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010827.X02Im RIS seit
25.11.1992