RS Vwgh 1992/11/25 92/01/0964

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Veröffentlicht am 25.11.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Einem mit keinen weiteren Folgen verbundenen Verhör durch die Polizei und einer polizeilichen Überwachung kommt nicht der Charakter von Eingriffen zu, die ihrer Intensität nach als Verfolgung iS der Genfer Flüchtlingskonvention zu qualifizieren sind (Hinweis E 18.12.1991, 91/01/0146).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010964.X01

Im RIS seit

25.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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