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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Einem mit keinen weiteren Folgen verbundenen Verhör durch die Polizei und einer polizeilichen Überwachung kommt nicht der Charakter von Eingriffen zu, die ihrer Intensität nach als Verfolgung iS der Genfer Flüchtlingskonvention zu qualifizieren sind (Hinweis E 18.12.1991, 91/01/0146).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010964.X01Im RIS seit
25.11.1992