RS Vwgh 1992/11/25 92/01/0585

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Veröffentlicht am 25.11.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AVG §45 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/01/0586

Rechtssatz

Es widerspricht nicht den Denkgesetzen und den Erfahrungen des täglichen Lebens, wenn die belangte Behörde zum Schluß kommt, daß es kaum vorstellbar ist, daß in den wenigen Wochen, die zwischen einer Inhaftierung im Heimatland und der erstistanzlichen Befragung eines Asylwerbers gelegen sind, ein derart gravierendes Ereignis wie die Verhaftung vergessen wird.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010585.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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