Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1968 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/01/0586Rechtssatz
Es widerspricht nicht den Denkgesetzen und den Erfahrungen des täglichen Lebens, wenn die belangte Behörde zum Schluß kommt, daß es kaum vorstellbar ist, daß in den wenigen Wochen, die zwischen einer Inhaftierung im Heimatland und der erstistanzlichen Befragung eines Asylwerbers gelegen sind, ein derart gravierendes Ereignis wie die Verhaftung vergessen wird.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010585.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010