RS Vwgh 1992/11/25 92/01/0613

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Veröffentlicht am 25.11.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Erst dann, wenn ein Asylwerber tatsächlichen Schutz vor Übergriffen bei staatlichen Stellen gesucht hat, und ihm dieser aber nicht zuteil geworden ist, kann davon ausgegangen werden, daß ihm drohende Übergriffe Dritter von den staatlichen Stellen seines Heimatlandes geduldet würden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010613.X01

Im RIS seit

25.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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