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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Erst dann, wenn ein Asylwerber tatsächlichen Schutz vor Übergriffen bei staatlichen Stellen gesucht hat, und ihm dieser aber nicht zuteil geworden ist, kann davon ausgegangen werden, daß ihm drohende Übergriffe Dritter von den staatlichen Stellen seines Heimatlandes geduldet würden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010613.X01Im RIS seit
25.11.1992