RS Vwgh 1992/11/25 92/01/0585

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Veröffentlicht am 25.11.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/01/0586

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/01/0082 E 31. Mai 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Aus dem bloßen Schreiben von Parolen und Verteilen von Flugblättern lässt sich eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung im Sinne des Art 1 Abschnitt A Z 2 FlKonv nicht ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010585.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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