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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Die Vermutung, wegen der kurdischen Abstammung hinsichtlich des Schulbesuchs und der Benotung einer Zulassungsprüfung benachteiligt worden zu sein, ist nicht geeignet, das Vorliegen von Verfolgungshandlungen darzutun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010903.X02Im RIS seit
25.11.1992