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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/11/13 91/01/0115 1Stammrechtssatz
Selbst dann, wenn man dem Asylwerber zubilligen wollte, er hätte auf Grund seines Religionsbekenntnisses den Arbeitsplatz verloren, wäre darin noch keine Verfolgung im Sinne der Genfer Konvention zu erblicken, weil er in keiner Weise behauptet und dargetan hat, daß es sich dabei um eine behördlich gelenkte bzw geduldete Maßnahme gehandelt hätte und daß er dadurch einer massiven Bedrohung seiner Lebensgrundlage ausgesetzt gewesen wäre; gerade darauf kommt es aber nach der hg Judikatur an (Hinweis E 11.10.1989, 89/01/0161) (hier: Rumäne, Angehöriger der Pfingsgemeinde "Penticostal").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010964.X02Im RIS seit
25.11.1992