RS Vwgh 1992/11/25 91/13/0093

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Veröffentlicht am 25.11.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Der geltend gemachte Aufhebungsgrund der inhaltlichen Rechtswidrigkeit wird durch Ausführungen, mit denen die behördliche Beweiswürdigung bekämpft wird, nicht gesetzmäßig ausgeführt (Hinweis E 7.8.1992, 92/14/0066; E 23.6.1992, 92/14/0028).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130093.X02

Im RIS seit

25.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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