RS Vwgh 1992/11/30 92/01/0340

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Veröffentlicht am 30.11.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Tatsache, daß ein Asylwerber, der von politischen Gegnern wegen illegalen Waffenbesitzes (wenn auch unter Umständen fälschlich) angezeigt wird, dann von der Hausdurchsuchung bzw polizeilichen Nachforschung betroffen ist (insbesondere, wenn er sich versteckt hält), rechtfertigt noch nicht wohlbegründete Furcht vor Verfolgung durch die staatlichen Behörden aus einem der Gründe der Genfer Flüchtlingskonvention.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010340.X01

Im RIS seit

30.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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