RS Vwgh 1992/11/30 92/01/0486

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Veröffentlicht am 30.11.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Vorladungen zur Polizei (wenn auch häufig), im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit des Asylwerbers bei der Securitate, sind nicht geeignet Flüchtlingseigenschaft darzutun, wenn ihnen nicht der Charakter von Eingriffen zukommt, die ihrer Intensität nach als Verfolgung iSd FlKonv zu qualifizieren sind (Hinweis E 18.12.1991, 91/01/0146).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010486.X01

Im RIS seit

30.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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