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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Vorladungen zur Polizei (wenn auch häufig), im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit des Asylwerbers bei der Securitate, sind nicht geeignet Flüchtlingseigenschaft darzutun, wenn ihnen nicht der Charakter von Eingriffen zukommt, die ihrer Intensität nach als Verfolgung iSd FlKonv zu qualifizieren sind (Hinweis E 18.12.1991, 91/01/0146).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010486.X01Im RIS seit
30.11.1992