RS Vwgh 1992/11/30 92/01/0718

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Veröffentlicht am 30.11.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 93/01/0377 E VS 29. Juni 1994 VwSlg 14089 A/1994 RS 5; (RIS: abwh)

Rechtssatz

Die auf Grund eines Einberufungsbefehls erzwungene Teilnahme an einem Bürgerkrieg kann nicht als eine gegen den Asylwerber gerichtete Verfolgungshandlung aus einem der in der Konvention taxativ aufgezählten Gründe gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010718.X01

Im RIS seit

06.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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