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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Daß die Ehegattin des Asylwerbers seit (hier) 1989 in Österreich lebt, Arbeit gefunden hat und ihr eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde, ist für die Beurteilung der Flüchtlingseigenschaft ohne Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010486.X05Im RIS seit
30.11.1992