RS Vwgh 1992/11/30 92/01/0789

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Veröffentlicht am 30.11.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 93/01/0377 E VS 29. Juni 1994 VwSlg 14089 A/1994 RS 5; (RIS: abwh)

Rechtssatz

Sanktionen, die über einen Asylwerber wegen seiner Weigerung verhängt werden, den Militärdienst zum Zwecke eines Einsatzes gegen Rebellen abzuleisten, sind nicht als Verfolgung iSd Genfer Konvention anzusehen. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß der Asylwerber seine Wehrdienstverweigerung mit dem Wunsch begründet, nicht gegen sein eigenes Volk zu kämpfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010789.X02

Im RIS seit

06.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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