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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Beachte
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 93/01/0377 E VS 29. Juni 1994 VwSlg 14089 A/1994 RS 5; (RIS: abwh)Rechtssatz
Sanktionen, die über einen Asylwerber wegen seiner Weigerung verhängt werden, den Militärdienst zum Zwecke eines Einsatzes gegen Rebellen abzuleisten, sind nicht als Verfolgung iSd Genfer Konvention anzusehen. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß der Asylwerber seine Wehrdienstverweigerung mit dem Wunsch begründet, nicht gegen sein eigenes Volk zu kämpfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010789.X02Im RIS seit
06.03.2002