Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Aus dem Umstand, daß der Asylwerber einen im Jahr 1985 ausgestellten Reisepaß hatte, läßt sich keineswegs die Unglaubwürdigkeit seiner Behauptungen über die Vorfälle im Jahr 1989 ableiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010833.X02Im RIS seit
30.11.1992Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009