RS Vwgh 1992/11/30 92/01/0833

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Veröffentlicht am 30.11.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß der Asylwerber einen im Jahr 1985 ausgestellten Reisepaß hatte, läßt sich keineswegs die Unglaubwürdigkeit seiner Behauptungen über die Vorfälle im Jahr 1989 ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010833.X02

Im RIS seit

30.11.1992

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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