RS Vwgh 1992/12/1 92/11/0099

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.1992
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1 litb;
KFG 1967 §66 Abs2 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/11/0055 E 16. Mai 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Die Begehung von Suchtgiftdelikten wird durch die Verwendung von Kraftfahrzeugen typischerweise erleichtert, sodass es nicht darauf ankommt, ob konkret Kraftfahrzeuge verwendet worden sind oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110099.X02

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten